„Das Kind in Ehrfurcht empfangen, in Liebe erziehen und in Freiheit entlassen. Rudolf Steiner

Informationen zum Schulgeld

Für den Besuch der Rudolf-Steiner-Schule München-Daglfing werden von den Erziehungsberechtigten Schulgeldbeiträge (Schulgeld) erhoben. Für Neuanmeldungen ab Schuljahr 2023/24 gilt eine neue Schulgeldtabelle, da sich seit Einführung der bisher gültigen Tabelle im Jahre 2013 inzwischen ein hoher Anpassungsbedarf ergeben hat. Bei der Festsetzung der Höhe des Schulgelds, welches zur Deckung der nicht durch staatliche Zuschüsse gedeckten Kosten notwendig ist, steht vor allem das Solidarprinzip im Vordergrund: Haushalten mit niedrigerem Einkommen soll der Besuch der Schule genauso ermöglicht werden, wie Haushalten mit hohem Einkommen. Zusätzlich wird eine Geschwisterermäßigung gewährt und ab dem 4. Kind wird kein zusätzliches Schulgeld erhoben. Als Basis für die Ermittlung des zu zahlenden Schulgelds wird das jährliche Familienbruttoeinkommen herangezogen. Nach einem festen Prozentsatz von diesem Einkommen, ergibt sich dann für ein Kind an der Schule ein monatlich zu zahlendes Schulgeld zwischen 124 € und 1.100 €.
Nach der 5. und der 9. Klasse des zuletzt eingeschulten Kindes wird die Höhe des zu zahlenden Schulgelds überprüft und gegebenenfalls angepasst (Lebenszyklusanpassung).

Der Betrag des Schulgelds für ein bestimmtes Familienbruttoeinkommen kann über den Schulgeldrechner ermittelt werden.

 

 

 

Das genau zu zahlende Schulgeld wird in einem Finanzgespräch nach der Aufnahme eines Kindes festgelegt. In diesem Finanzgespräch können auch Härtefälle zur Sprache gebracht werden. Zusätzlich zum Schulgeld wird, solange es die finanzielle Situation der Schule erlaubt, kein weiteres Materialgeld erhoben und auch die Kosten für im Lehrplan vorgesehene Klassenfahrten und Praktika werden – im üblichen Rahmen – aus dem gezahlten Schulgeld mitfinanziert.

Erläuterungen:

Das anrechenbare Familienbruttoeinkommen ist das jährliche Einkommen der Erziehungsberechtigten des bzw. der/des Unterzeichner/s des Schulvertrages, laut Steuerbescheid oder Lohnsteuerbescheinigung des abgelaufenen Jahres. Als Einkommen gelten auch Lohnersatzleistungen (z.B. Hartz IV, Bürgergeld, Sozialhilfe oder Krankengeld, Unterhaltszahlungen, Renten) und Zinseinkünfte aus Vermögen sowie Mieteinnahmen. Diese werden auf ein Gesamtbruttoeinkommen hochgerechnet. Gewerbetreibende und Freiberuflich tätige Personen werden entsprechend ihres im letzten Steuerbescheid ausgewiesenen Gewinn eingeordnet.

Schulgeldzahlung:

Der Betrag ist monatlich im Voraus zu entrichten und wird 12 x im Jahr erhoben. Bei Einschulung am Anfang eines Schuljahres beginnt die Beitragspflicht am 1.8. eines Schuljahres. Bei Einschulungen während des Schuljahres mit dem vollem Monat der Einschulung. Aufnahmegebühren werden gesondert berechnet. Die monatlichen Zahlungen erfolgen per Einzugsermächtigung von Konto der Beitragszahler.

Das Schulgeld ist bis zu 30% als Sonderausgaben steuerlich absetzbar!
(max. 5.000 € pro Jahr & Kind)

Sonstige Kosten und Gebühren im Schuljahr 2023/24:

Einschreibegebühr: 50 €
Einmalige Aufnahmegebühr: 150 €
Schulküche Mittagessen: nach jeweils aktuellen Preisen.

Weitere Kosten:

Für die neuen 1. Klassen werden einmalig 25 € für die Eurythmiekleider der Unterstufe eingesammelt. Daneben richten die Klassenlehrer/innen/-betreuer/innen nach Vereinbarung mit den Eltern Klassenkassen ein, aus denen Kleinbeträge wie Blumenschmuck für die Klassenzimmer, Eintritt für Puppenspiele usw. bezahlt werden. Weitere Kosten für Ausflüge, Klassenfahrten und Veranstaltungen, soweit sie nicht von der Schule getragen werden, werden von den Lehrpersonen während des Schuljahres extra eingesammelt.

München, 14.11.2022

Der Vorstand des Rudolf-Steiner Schulvereins München e.V.